Okt 12

Haben Puppen ein Recht am eigenen Bild?

Veröffentlicht von Administrator

Diese Frage stellt sich mir immer wieder, wenn ich Schaufensterpuppen fotografiere. Dann dauert es meist keine zwei Minuten, bis eine eifrige Verkäuferin oder sonstwer auftaucht und Interesse an meinem Tun bekundet. Verbunden ist das dann immer mit einem mehr oder weniger energischen Hinweis, dass Fotografieren verboten sei. Dabei ist es völlig egal, ob ich mich im Laden oder auf der Straße vor einem Schaufenster aufhalte. Zuletzt geschehen in der Augsburger Fußgängerzone nach 21 Uhr vor dem Galeria-Kaufhof-Fenster. Da kommt ein Uniformierter von einer privaten Wachgesellschaft und fragt, was ich da mache. Verdutzt weise ich ihn darauf hin, dass ich die Puppen portraitiere. “Da steht irgendwo was mit fotografieren verboten …” klärt er mich mit einem knappen wirren Satz auf. Auf Nachfrage nach Wortlaut und Fundstelle beruft er sich auf ein imaginäres Recht, nachdem er “das zu bestimmen habe”. Ich habe keine Lust auf Diskussionen und lass ihn mit seinem Recht einfach stehen. Ich habe meine Bilder ja schon gemacht, ab hier 6 neue.
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass es stressfreier ist, lebendige Menschen zu fotografieren. Im Laden kann ich das irgendwie nachvollziehen, aber von einer öffentlichen Straße? Wenn jemand eine Idee hat, worauf sich die Puppenrechtler berufen könnten, nur her damit.

1 Kommentar zu “Haben Puppen ein Recht am eigenen Bild?”

  1. Paule sagt:

    Mir ist das gestern auch gerade passiert, und meine Frage nach dem “warum?” wurde mit “das ist vom Gesetz her so” eher unbefriedigend beantwortet. Ich habe schon darüber nachgedacht, ob ich vielleicht die künstlerische Leistung des Schaufensterdesigners “geklaut” haben könnte, aber wirklich wahrscheinlich scheint mir das nicht.

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